Neue Wege gehen
Ihr plant einen neuen, interessanten Wander- oder Themenweg ins Leben zu rufen oder müsst ein Teilstück eines bestehenden Weges verlegen? Im Idealfall habt ihr euch bereits mit der örtlichen SGV Abteilung und Touristik abgestimmt und alle befürworten das Projekt?
Dann führt der SGV nach Abschließen einer individuellen Vereinbarung gerne das erforderliche Benehmensverfahren für euch durch. Hier werden alle relevanten Akteure, die anliegenden Eigentümer, die zuständigen Behörden, wie die Untere Naturschutzbehörde, der Landesbetrieb
Wald & Holz NRW, die Waldbauernverbände etc., angeschrieben und können innerhalb einer Frist von sechs Wochen ihre Stellungnahme abgeben. Einwände leiten wir an euch als Auftraggeber zur Klärung weiter.
Wird das Verfahren positiv abgeschlossen, beauftragen wir einen qualifizierten Wegemarkierer mit der Kennzeichnung des Weges.
Bei Bedarf, wenn z. B. Fördermittel beantragt wurden, erstellen wir gerne vorab ein Angebot.
Das beschreibbare Antragsformular sowie eine Übersicht über die Vorgehensweise bei einem Benehmensverfahren findet ihr hier zum Download: