Öffentliche Bekanntmachung vom 21.11.2025
des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und der Stadt Ennepetal
Wegeneuanlegung „Ennepesteig“ | 21.11.2025
in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der Stadt Ennepetal (Fachbereich 6 – Klutertwelt), soll ein neuer Streckenwanderweg mit einem Sondermarkierungszeichen markiert werden. Der Weg hat eine Gesamtlänge von 48,2 km. Der neue Wanderweg verläuft durch die Kommunen Halver, Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg und Hagen.
Als Wegezeichen soll ein weißes, gewelltes, großes E auf grünem Grund verwendet werden.
Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit
- § 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, vor der Festlegung neuer Wanderwege die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer und deren Verbände, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Träger der Naturparke und den Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.
Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern die Gelegenheit gegeben Einblick in die Kartenwerke zu nehmen sowie schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Einsprüche werden bis zum 02.01.2026 entgegengenommen.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Andreas Wojczak zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 61 oder per E-Mail A.Wojczak@sgv.de.
Onlineeinblick in das Kartenwerk erhalten Sie nachfolgend, bzw. in der SGV-Geschäftsstelle in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg).