Öffentliche Bekanntmachung vom 21.04.2026
des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und dem Regionalverband Ruhr (RVR) sowie der Stadt Essen zu Urban.Trails Ruhr
„Neuer Rundwanderweg Urban.Trail Essen“ | 21.04.2026
In Abstimmung mit dem RVR (Regionalverband Ruhr in Essen) und der Stadt Essen soll ein neuer Rundwanderweg von 13,07 km Länge im Essener Stadtgebiet gekennzeichnet werden. Als Wegezeichen soll ein neues Sonder-Markierungszeichen verwendet werden, was nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf in das SGV Kataster eingebunden wird. Das Benehmensverfahren wird von der SGV Marketing GmbH (Sauerländischer Gebirgsverein) durchgeführt. Den geplanten Wegeverlauf können Sie dem beigefügten Kartenausschnitt entnehmen.
Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutz-gesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit
- § 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern, deren Verbänden, Kommunen, Unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.
Innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt dieses Schreibens wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Stellungnahme erfolgen, wird dies als Zustimmung gewertet.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Judith Grüterich-Hoppe zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 64 oder per E-Mail j.grueterich@sgv.de