Öffentliche Bekanntmachung vom 15.01.2026 von SGV und der Touristik und Wirtschaft GmbH Winterberg

Öffentliche Bekanntmachung vom 15.01.2026

des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und der Touristik und Wirtschaft GmbH Winterberg

"Themenwege in Winterberg“  | 15.01.2026

 

in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Stadt Winterberg sollen die seit Jahren bestehenden Themenwege nun mit einem Sondermarkierungszeichen ins Benehmen gesetzt werden. Es handelt sich um 16 Wege, die Gesamtlänge der Wege beträgt 155,5 km.

Den genauen Verlauf können Sie den beigefügten Kartenausschnitten entnehmen oder online unter www.sgv.de einsehen.

Im Zuge der Neustrukturierung der Winterberger Wanderwege wurden rund 290 Km vorhandene Wanderwege gelöscht.

Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutz-gesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit

  • § 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigen­tümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern und deren Verbänden, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.

Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird allen Betroffenen die Gelegenheit gegeben, Einblick in die Kartenwerke zu nehmen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Andreas Wojczak zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 61 oder per E-Mail a.wojczak@sgv.de

Online-Einblick in das Kartenwerk erhalten Sie nachfolgend, bzw. in der SGV-Geschäftsstelle in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg).