Öffentliche Bekanntmachung vom 15.02.2024 Rotarierweg Nümbrecht

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Öffentliche Bekanntmachung vom 15.02.2024

In Abstimmung mit dem Rotary Club Wiehl-Homburger Land soll ein neuer Wanderweg, der „Rotarierweg Nümbrecht“, markiert werden. Die Gesamtlänge des Weges beträgt circa 15 km.

Den genauen Wegeverlauf können Sie in nachfolgender Karte einsehen.

Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit

  • 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der Sauerländische Gebirgsverein (SGV), verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, Verbänden, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.

Innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Bekanntmachung wird Ihnen hiermit die Gelegenheit gegeben eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Stellungnahme erfolgen, wird dies als Zustimmung gewertet.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung (Telefon 02931 - 52 48 46 oder E-Mail: l.runte@sgv.de).

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