Öffentliche Bekanntmachung vom 10.09.2024
Öffentliche Bekanntmachung des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und der KJG Herrenstrunden-Eikamp | 10.09.2024
In Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der Katholischen Jungen Gemeinde Herrenstrunden soll ein neuer Themenweg mit Jugendlichen in einer 72h-Aktion angelegt werden. Markierungszeichen ist ein schwarz-weißer Aufkleber mit dem Logo der KJG sowie einer Fußspur. Der Rundwanderweg hat eine Gesamtlänge von etwa 7,3 km. Dieser Weg sollen nun ins Benehmen gesetzt werden.
Das Wegezeichen wird durch die Bezirksregierung Köln genehmigt.
Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit
- 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern und deren Verbänden, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.
Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird allen Betroffenen die Gelegenheit gegeben, Einblick in die Kartenwerke zu nehmen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Den genauen Wegeverlauf können Sie nachfolgend einsehen.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Barbara Geuecke zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 62 oder per E-Mail b.geuecke@sgv.de