Öffentliche Bekanntmachung vom 09.01.2026
des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und dem HVV-Weidenhausen sowie der Stadt Bad Berleburg
"Neuer Rundwanderweg Weidenhausen“ | 09.01.2026
in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem HVV-Weidenhausen soll ein neuer Rundwanderweg von 11,23 km Länge gekennzeichnet werden. Als Wegezeichen soll ein im SGV-Kataster bereits vorhandenes, also ein bereits genehmigtes Zeichen, verwendet werden. Das Benehmensverfahren wird von der SGV Marketing GmbH (Sauerländischer Gebirgsverein) durchgeführt.
Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit
- § 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, vor der Festlegung neuer Wanderwege die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer und deren Verbände, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Träger der Naturparke und den Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.
Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern die Gelegenheit gegeben Einblick in die Kartenwerke zu nehmen sowie schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Einsprüche werden bis zum 20.02.2026 entgegengenommen.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Andreas Wojczak zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 61 oder per E-Mail A.Wojczak@sgv.de.
Online-Einblick in das Kartenwerk erhalten Sie nachfolgend, bzw. in der SGV-Geschäftsstelle in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg).