Öffentliche Bekanntmachung vom 03.02.2026
des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und dem Regionalverband Ruhr (RVR) sowie der Stadt Gelsenkirchen zu Urban.Trails Ruhr
„Neuer Streckenwanderweg Urban.Trail Gelsenkirchen“ | 03.02.2026
In Abstimmung mit dem RVR (Regionalverband Ruhr in Essen) und der Stadt Gelsenkirchen soll ein neuer Streckenwanderweg von 8,7 km Länge im Gelsenkirchner Stadtgebiet gekennzeichnet werden.
Als Wegezeichen soll ein neues Sonder-Wegezeichen verwendet werden, was nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster in das SGV Kataster eingebunden wird. Das Benehmensverfahren wird von der SGV Marketing GmbH (Sauerländischer Gebirgsverein) durchgeführt. Den geplanten Wegeverlauf können Sie dem beigefügten Kartenausschnitt entnehmen.
Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutz-gesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit
- § 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern, deren Verbänden, Kommunen, Unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.
Innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt dieses Schreibens wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Stellungnahme Ihrerseits erfolgen, wird dies als Zustimmung gewertet.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Andreas Wojczak zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 61 oder per E-Mail a.wojczak@sgv.de