Öffentliche Bekanntmachung vom 02.03.2026 von SGV, Regionalverband Ruhr und Stadt Duisburg

Öffentliche Bekanntmachung vom 02.03.2026

des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und dem Regionalverband Ruhr (RVR) sowie der Stadt Duisburg zu Urban.Trails Ruhr

„Neuer Rundwanderweg Urban.Trail Duisburg“  | 02.03.2026

 

In Abstimmung mit dem RVR (Regionalverband Ruhr in Essen) und der Stadt Duisburg (Duisburg Kontor GmbH) soll ein neuer Rundwanderweg von 11,5 km Länge im Duisburger Stadtgebiet gekennzeichnet werden. Als Wegezeichen soll ein neues Sonder-Markierungszeichen verwendet werden, was nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf in das SGV Kataster eingebunden wird. Das Benehmensverfahren wird von der SGV Marketing GmbH (Sauerländischer Gebirgsverein) durchgeführt. Den geplanten Wegeverlauf können Sie dem beigefügten Kartenausschnitt entnehmen.

Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutz-gesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit

  • § 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern, deren Verbänden, Kommunen, Unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.

Innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt dieses Schreibens wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Stellungnahme erfolgen, wird dies als Zustimmung gewertet.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Andreas Wojczak zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 61 oder per E-Mail a.wojczak@sgv.de