Öffentliche Bekanntmachung vom 02.02.2026
des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und der Naturregion Sieg GbR und des Kreises Siegen-Wittgenstein
"Verlängerung Natursteig Sieg“ | 02.02.2026
in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein soll die Verlängerung des bestehenden Natursteigs Sieg, in drei weiteren Etappen und zwei weiteren Zuwegen, gekennzeichnet werden. Als Wegezeichen sollen die bereits genehmigten Zeichen für den Natursteig Sieg verwendet werden.
Das Benehmensverfahren wird von der SGV Marketing GmbH (Sauerländischer Gebirgsverein) durchgeführt.
Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit
- § 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, vor der Festlegung neuer Wanderwege die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer und deren Verbände, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Träger der Naturparke und den Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.
Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern die Gelegenheit gegeben Einblick in die Kartenwerke zu nehmen sowie schriftliche Stellungnahmen abzugeben.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Lars Runte zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 46 oder per E-Mail l.runte@sgv.de.
Online-Einblick in das Kartenwerk erhalten Sie nachfolgend, bzw. in der SGV-Geschäftsstelle in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg).