Der Wiehengebirgsverband Weser-Ems setzt sich mit einer Petition für eine Änderung des Bundeswaldgesetztes ein.
Gefordert wird, Bänke, Schutzhütten und Wegweiser in einem reformierten Bundeswaldgesetz als „waldtypische Gefahren“ einzustufen, um so Waldbesitzende oder die Betreiber*innen dieser Infrastruktur von unkalkulierbaren Haftungsrisiken zu entlasten. Hintergrund ist die aktuelle Rechtsprechung, wonach Sitzgelegenheiten als „atypisch“ gelten. Viele Eigentümer*innen reagieren mit dem Rückbau – mit negativen Folgen für Wandertourismus und Naherholung. Der SGV unterstützt die Petition.
„Die Infrastruktur selbst bleibt in Verantwortung der Betreiber – etwa von Vereinen oder Kommunen“, sagt Jobst Brüggemeier, Präsident des Wiehengebirgsverbandes. Die Haftung für waldtypische Risiken, etwa durch herabfallende Äste, soll entfallen.
Die Petition kann bis zum 14. November 2025 online unterzeichnet werden.