Öffentliche Bekanntmachung vom 17.02.2025 Neuer Wanderweg in Balve

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Öffentliche Bekanntmachung vom 17.02.2025

Öffentliche Bekanntmachung des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und der Stadt Balve

Neuer Wanderweg in Balve | 17.02.2025

 

In Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der Stadt Balve soll in Balve ein neuer Rundwanderweg von 14 km Länge angelegt werden. Der Weg trägt den Namen „Geschichtspark Balve“. Er wird mit einem Sondermarkierungszeichen, welches noch genehmigt werden muss, markiert.

 

Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutz-gesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit

  • 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigen­tümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern und deren Verbänden, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.

Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird allen Betroffenen die Gelegenheit gegeben, Einblick in die Kartenwerke zu nehmen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Sollte keine Stellungnahme erfolgen, wird dies als Zustimmung gewertet.

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Barbara Geuecke zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 62 oder per E-Mail b.geuecke@sgv.de

 

Online-Einblick in das Kartenwerk erhalten Sie nachfolgend bzw. in der SGV-Geschäftsstelle in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg).

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