Öffentliche Bekanntmachung vom 14.01.2025 Wegeneuanlegung "Bigge-Lister-Rundwege"

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Öffentliche Bekanntmachung vom 14.01.2025

Öffentliche Bekanntmachung des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und der Stadt Attendorn

Wegeneuanlegung „Bigge-Lister-Rundwege“

 

In Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der Stadt Attendorn und dem Amt für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus, sollen 4 neue Rundwege mit einem Sondermarkierungszeichen neu markiert werden. Die Wanderwege haben eine geplante Gesamtlänge von 64,9 km. Die neuen Wanderwege verlaufen durchweg auf schon vorhandenen Wanderwegen.

Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutz-gesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit

  • 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, vor der Festlegung neuer Wanderwege die betroffenen Grundstückseigen-tümerinnen und -eigentümer sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer und deren Verbände, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Träger der Naturparke und den Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.

Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern die Gelegenheit gegeben Einblick in die Kartenwerke zu nehmen sowie schriftliche Stellungnahmen abzugeben.

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Barbara Geuecke zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 62 oder per E-Mail b.geuecke@sgv.de.

Onlineeinblick in das Kartenwerk erhalten Sie nachfolgend, bzw. in der SGV-Geschäftsstelle in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg).

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