Öffentliche Bekanntmachung vom 08.01.2025 Wasserspuren-Erlebnisweg

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Öffentliche Bekanntmachung vom 08.01.2025

Öffentliche Bekanntmachung des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und der Klante, Leber, Quick GbR

Festlegung des Wegeverlaufs der „Wasserspuren“ in Winterberg

 

In Abstimmung mit der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH und der Klante, Leber, Quick GbR soll in Winterberg der Weg „Wasserspuren“ als Familienwanderweg neu angelegt werden.

Die Gesamtlänge des Weges beträgt circa. 4,2 km.

Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutz-gesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit

  • 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigen­tümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern und deren Verbänden, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.

Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird allen Betroffenen die Gelegenheit gegeben, Einblick in die Kartenwerke zu nehmen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben.

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Barbara Geuecke zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 62 oder per E-Mail b.geuecke@sgv.de

Online-Einblick in das Kartenwerk erhalten Sie nachfolgend, bzw. in der SGV-Geschäftsstelle in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg).

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