Öffentliche Bekanntmachung vom 05.08.2024
In Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der Stadt Heiligenhaus (Dezernat IV.3 Kultur, Städtepartnerschaften und Tourismus), soll in Heiligenhaus ein Rundwanderweg neu gekennzeichnet werden. Der Weg hat eine Gesamtlänge von circa 11 km und soll mit einem bereits genehmigten Sonderzeichen markiert werden.
Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit
- 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern und deren Verbänden, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.
Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird allen Betroffenen die Gelegenheit gegeben, Einblick in die Kartenwerke zu nehmen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Den genauen Wegeverlauf können Sie nachfolgend einsehen.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Andreas Wojczak zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 61 oder per E-Mail a.wojczak@sgv.de