Meldung zum Weg

Gut geleitet unterwegs

Ziel der Wegemarkierung ist es, Wanderer gut und sicher auf dem Wegenetz zu führen und abwechslungsreiche Strecken zu gewährleisten. Ein wirksames Instrument, um die Markierungsarbeit auf den Wanderwegen qualitativ zu verbessern, ist das sogenannte Wabensystem des SGVs. Im Wabensystem ist jeweils ein Wegemarkierer für ein Gebiet - also eine Wabe - zuständig. Dieses Vorgehen verhindert doppelte sowie unklare Wegemarkierungen und steigert die Wanderwegequalität.

Nicht nur die Sauerland-Wanderdörfer, als erste Qualitätsregion Wanderbares Deutschland, auch alle anderen Kommunen im Vereinsgebiet vertrauen auf die gute Zusammenarbeit mit dem SGV Wegemanagement. Die als „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ zertifizierten Wege sind bei Wanderfreunden besonders beliebt: Einer Umfrage zufolge werden sie bis zu 80% stärker nachgefragt als andere Wanderwege. Dabei müssen die Wege hohen Qualitätsansprüchen entsprechen.


Bedarfsmeldung Markierungspfosten

Sturm-, Hochwasser- und Borkenkäferereignisse haben die Wanderwege in NRW geschädigt. Vielerorts fehlen Bäume als Markierungsträger, so dass zur Qualitätssicherung Markierungspfosten gesetzt werden müssen. Die Pfosten müssen abgeholt und selbst gesetzt werden. Der Ort der Abholung wird nach Bestellung bekanntgegeben. Über das nachfolgende Formular kannst du den Bedarf an Markierungspfosten melden:


Markierungsrichtlinien nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW

Die Bezirksregierungen des Landes NRW haben dem Sauerländischen Gebirgsverein laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit § 19 Abs. 2 der Verordnungen zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, die Befugnis zur Kennzeichnung von Wanderwegen und den daraus resultierenden verpflichtenden Einhaltungsbestimmungen erteilt.


Der SGV Praktikerleitfaden

Im Rahmen der Wegemarkiererlehrgänge werden Praktikerleitfäden ausgehändigt, die einen umfassenden Überblick über die Wegemarkierung bieten. Mittlerweile liegt dieser in der 2. Auflage vor. Wer noch einen Praktikerleitfaden der 1. Auflage besitzt kann sich die Austauschseiten über die SGV Wanderakademie NRW herunterladen.


Hast auch du Lust, Wege zu markieren?

Dann informiere dich beim Team Wegemanagement über diese sinnvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit an der frischen Luft. Du wirst in unserer SGV Wanderakademie NRW zum Wegemarkierer ausgebildet und kannst mit dieser Qualifikation eigenverantwortlich Wege in deiner Region markieren.

Informiere dich ganz unverbindlich bei Lars Runte oder Barbara Geuecke oder Andreas Wojczak unter der Rufnummer (02931) 52 48 -46 od. -62 od. -61. Oder schreib eine E-Mail an wege@sgv.de. Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme!

Aktuell suchen wir konkret für die Wabensysteme in:

  • Dorsten
    Hamminkeln

Markierung im Naturpark Sauerland-Rothaargebirge

Das SGV Wegemanagement ist auch weiterhin mit der Koordination und Abstimmung der Förderung aus Landesmitteln für die Wanderwege im Naturpark Sauerland-Rothaargebirge beauftragt. Damit wir für alle Beteiligten einen reibungslosen Ablauf gewährleisten können, sind folgende Abläufe unbedingt zu beachten:

• Die Kommunen, die bereits im Rahmen der Wabenverwaltung mit dem SGV Wegemanagement zusammenarbeiten, werden automatisch in der Förderung berücksichtigt.

• Die Förderung wird durch das SGV Wegemanagement mit dem Naturpark Sauerland-Rothaargebirge e. V. und den Kommunen direkt abgewickelt.

• SGV Abteilungen aus Kommunen, die derzeit noch nicht im Rahmen der Wabenverwaltung mit dem SGV Wegemanagement zusammenarbeiten, haben die Möglichkeit bis zum 30. September eines Jahres die Markierungsarbeiten zur Abrechnung einzureichen.
Spätere Meldungen können leider nicht berücksichtigt werden.

• Die Meldung kann ausschließlich per E-Mail an landesfoerderung-wege@sgv.de übermittelt werden.

• Bitte bedenken Sie, dass – wie in den vergangenen Jahren auch – ein begrenztes Fördervolumen zur Verfügung steht.

Die nachfolgenden Dokumente können Sie für die Abrechnung nutzen: