Eichendorff-Plakette

Verleihung der Eichendorff-Plakette des Bundespräsidenten
Die Eichendorff-Plakette kann an Wandervereine verliehen werden, die mindestens 100 Jahre alt sind, als Auszeichnung um die in langjährigem Wirken erworbenen besonderen Verdienste um die Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewusstseins.
Anträge können über den Verband deutscher Gebirgs- und Wandervereine e.V. (Wilhelmshöher Allee 157 - 159, 34121 Kassel, Telefon: 05 61/9 38 73-0), bzw. über das jeweils zuständige Landesministerium gestellt werden.
Dem in zweifacher Ausfertigung vorzulegenden Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis über das Gründungsdatum
- Nachweise über die besonderen Verdienste um die Pflege und Förderung des Wanderns, des Heimatgedankens und des Umweltbewusstseins - insbesondere der letzten fünf Jahre
- eine Empfehlung des örtlichen Bürgermeisters, eine Satzung des Vereins.
Über den Antrag entscheidet ein Ausschuß beim BMU, in dem auch ein Vertreter des Bundesverwaltungsamtes vertreten ist. Ferner obliegt dem Bundesverwaltungsamt die Erstellung der Urkunden sowie die Beschaffung von Plaketten und Zubehör sowie deren Versand.
Liste der SGV-Abteilungen mit Eichendorff-Plakette
