Öffentliche Bekanntmachung
des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und der Gemeinde Erndtebrück
Festlegung des Wegeverlaufs der RothaarsteigSpur „Zinser Grenzpfad“| 16.09.2021
in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der Gemeinde Erndtebrück sowie dem Rothaarsteigverein e. V. soll in Erndtebrück-Zinse eine weitere RothaarsteigSpur, der „Zinser Grenzpfad“ (vorheriger Arbeitstitel „Grauganspfad“), als Rundwanderweg neu gekennzeichnet werden. Der Weg hat eine Gesamtlänge von circa 14,3 km.
Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit
- 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigentümer*innen sowie Grundstücksbesitzer*innen und deren Verbänden, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.
Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird allen Betroffenen die Gelegenheit gegeben, Einblick in die Kartenwerke zu nehmen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Claudia Martin zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 45 oder per E-Mail c.martin@sgv.de
Online Einblick in das Kartenwerk erhalten Sie nachfolgend bzw. in der SGV-Geschäftsstelle in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg).