Öffentliche Bekanntmachung vom 14.05.2025 "Rundwanderweg zur Töte"

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Öffentliche Bekanntmachung vom 14.05.2025

Öffentliche Bekanntmachung des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und der Gemeinde Kirchhundem zur Festlegung des neuen „Rundwanderwegs Töte-Bettinghof“ | 14.05.2025

 

In Abstimmung mit der Gemeinde Kirchhundem soll ein neuer Rundwanderweg von 7,9 km Länge in Lennestadt-Kirchhundem, im Gebiet „Töte-Bettinghof“ gekennzeichnet werden.

Als Wegezeichen soll ein im SGV Kataster bereits vorhandenes, also ein bereits genehmigtes Zeichen, verwendet werden.

Das Benehmensverfahren wird von der SGV Marketing GmbH (Sauerländischer Gebirgsverein) durchgeführt.

Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutz-gesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit

  • 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigen­tümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern und deren Verbänden, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.

Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird allen Betroffenen die Gelegenheit gegeben, Einblick in die Kartenwerke zu nehmen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Den genauen Wegeverlauf können Sie nachfolgend einsehen.

 

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Lars Runte zur Verfügung:

Telefon 02931 - 52 48 46 oder per E-Mail wege@sgv.de

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