Öffentliche Bekanntmachung
des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und SGV Abteilung Hirschberg
Festlegung der Wegeverläufe von acht Wanderwegen
In Abstimmung mit der SGV Abteilung Hirschberg sollen insgesamt acht Wanderwege neu gekennzeichnet bzw. streckenweise verlegt werden.
Die Gesamtlänge der Wege beträgt insgesamt ca. 91 km.
Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit
- 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigentümer*innen sowie Grundstücksbesitzer*innen und deren Verbände, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.
Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird den öffentlichen Stellen, den betroffenen Grundstückseigentümer*innen sowie den Grundstücksbesitzer*innen die Gelegenheit gegeben, Einblick in die Kartenwerke zu nehmen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Claudia Martin zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 45 oder per E-Mail c.martin@sgv.de
Online Einblick in das Kartenwerk erhalten Sie nachfolgend, bzw. in der SGV Geschäftsstelle in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg).