Öffentliche Bekanntmachung vom 11.09.2025
des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und dem Regionalverband Ruhr (RVR) sowie der Stadt Oberhausen zu Urban.Trails Ruhr
Geplanter Wanderweg "Urban.Trail Oberhausen“ | 11.09.2025
In Abstimmung mit dem RVR (Regionalverband Ruhr) und der Stadt Oberhausen (OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH) soll ein neuer Streckenwanderweg von 11,61 km Länge im Oberhausener Stadtgebiet gekennzeichnet werden.
Als Wegezeichen soll ein neues Sonder-Wegezeichen verwendet werden, was nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf in das SGV-Kataster eingebunden wird. Das Benehmensverfahren wird von der SGV Marketing GmbH (Sauerländischer Gebirgsverein) durchgeführt. Den geplanten Wegeverlauf können Sie dem beigefügten Kartenausschnitt entnehmen.
Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutz-gesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit
- 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern, deren Verbänden, Kommunen, Unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.
Innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt dieses Schreibens wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Stellungnahme erfolgen, wird dies als Zustimmung gewertet.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Lars Runte zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 46 oder per E-Mail l.runte@sgv.de