Öffentliche Bekanntmachung vom 11.07.2025 Wegeneuanlegung "Fuchswege Ennepetal"

Öffentliche Bekanntmachung vom 11.07.2025

Öffentliche Bekanntmachung des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und der Stadt Ennepetal

Wegeneuanlegung „Fuchswege Ennepetal“ | 11.07.2025

 

In Zusammenarbeit mit der Stadt Ennepetal (Fachbereich 6 – Klutertwelt), sollen 8 neue Rundwege mit einem Sondermarkierungszeichen (Fuchs) markiert werden. Die Wanderwege haben eine Gesamtlänge von 116,8 km. Die neuen Wanderwege verlaufen teilweise auf schon vorhandenen Wanderwegen. In diesem Zuge werden einige überflüssige Wege demarkiert.

Als Wegezeichen soll ein stilisierter Fuchs verwendet werden, der eine Wegnummer nebst einem Wegenamen enthält:

Fuchs 1 = Luftige Höhen, murmelnde Bäche 14,7 Km

Fuchs 3 = Entlang der Ennepe 21,2 Km

Fuchs 5 = Sonne, Wald und Wasser 18,4 Km

Fuchs 8 = Handwerkerweg 16,7 Km

Fuchs 9 = Täler- und Höhenweg 13,3 Km

Fuchs 10 = Über den Klutertberg 8,9 Km

Fuchs 11 = Auf Spurensuche – Der Karstweg 11,6 Km

Fuchs 12 = Auf Grenzwegen 12 Km

 

Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutz-gesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit

  • 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, vor der Festlegung neuer Wanderwege die betroffenen Grundstückseigen-tümerinnen und -eigentümer sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer und deren Verbände, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Träger der Naturparke und den Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.

Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern die Gelegenheit gegeben Einblick in die Kartenwerke zu nehmen sowie schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Einsprüche werden bis zum 23.08.2025 entgegengenommen.

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Barbara Geuecke zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 62 oder per E-Mail b.geuecke@sgv.de.

Onlineeinblick in das Kartenwerk erhalten Sie nachfolgend, bzw. in der SGV-Geschäftsstelle in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg).

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