Öffentliche Bekanntmachung
des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und des Naturparks Arnsberger Wald
Festlegung der Wegeverläufe für zwei neue A-Wege in Arnsberg | 11.01.2021
In Abstimmung mit dem Naturpark Arnsberger Wald sollen in Alt-Arnsberg, im Hasenwinkel, zwei neue A-Wege gekennzeichnet werden.
Die Gesamtlänge beider Wege beträgt ca. 15,45 km.
Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit
- 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern und deren Verbände, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.
Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern die Gelegenheit gegeben, Einblick in die Kartenwerke zu nehmen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Claudia Martin zur Verfügung:
Telefon 02931 - 52 48 45 oder per E-Mail c.martin@sgv.de.
Online Einblick in das Kartenwerk erhalten Sie nachfolgend, bzw. in der SGV Geschäftsstelle in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg).