Öffentliche Bekanntmachung vom 01.07.22
des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und des Ski-Klub Wunderthausen 1951 e.V.
Umwandlung des bestehenden Winterwanderwegs in einen Wanderweg, Länge ca. 4,7 km. | 01.07.2022
In Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem Ski-Klub Wunderthausen soll der Winterwanderweg, ausgehend von der Pastorenwiese, in einen Wanderweg umgewandelt werden.
Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit
- 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigentümer*innen sowie Grundstücksbesitzer*innen und deren Verbände, Gemeinden, unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.
Innerhalb von 6 Wochen nach Erscheinen der Bekanntmachung wird den öffentlichen Stellen, den betroffenen Grundstückseigentümer*innen sowie den Grundstücksbesitzer*innen die Gelegenheit gegeben, Einblick in die Kartenwerke zu nehmen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Barbara Geuecke zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 62 oder per E-Mail b.geuecke@sgv.de
Online-Einblick in das Kartenwerk erhalten Sie nachfolgend, bzw. in der SGV Geschäftsstelle in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg).