Öffentliche Bekanntmachung vom 11.08.2025
des Sauerländischen Gebirgsvereins (SGV) und dem Regionalverband Ruhr (RVR) sowie der Stadt Dortmund zu Urban.Trails Ruhr
„Neuer Rundwanderweg Urban.Trail Dortmund“ | 11.08.2025
In Abstimmung mit dem RVR und der Stadt Dortmund soll ein neuer Rundwanderweg von 14,3 km Länge im Dortmunder Stadtgebiet gekennzeichnet werden.
Als Wegezeichen soll ein neues Sonder-Wegezeichen verwendet werden, was nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg in das SGV Kataster eingebunden wird. Das Benehmensverfahren wird von der SGV Marketing GmbH (Sauerländischer Gebirgsverein) durchgeführt.
Laut § 65 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der derzeit gültigen Fassung vom 15.11.2016 in Verbindung mit
- 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG), in Kraft getreten am 25.11.2016, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der SGV, verpflichtet, sich vor der Festlegung neuer Wanderwege mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern, deren Verbänden, Kommunen, Unteren Naturschutzbehörden, Trägern der Naturparke und dem Landesbetrieb Wald und Holz ins Benehmen zu setzen.
Innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt dieses Schreibens wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Stellungnahme erfolgen, wird dies als Zustimmung gewertet.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Andreas Wojczak zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 61 oder per E-Mail A.Wojczak@sgv.de
Online-Einblick in das Kartenwerk erhalten Sie nachfolgend bzw. in der SGV Geschäftsstelle in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg).