Coronaschutzverordnung gültig ab 22.2.21
Seit dem 22. Februar 2021 gilt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung.
Das Wesentliche kurz zusammengefasst:
- Es dürfen sich max. 2 Personen aus max. 2 Haushalten treffen (zzgl. zu betreuender, begleiteter Kinder).
- Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist auch am Arbeitsplatz verpflichtend, sofern 1,5 m zu weiteren Personen nicht eingehalten werden kann.
- Das Tragen dieses Mund-Nasen-Schutzes ist auch auf dem Gelände/Parkplatz/Zuweg eines Geschäftes verpflichtend.
- Kreise und kreisfreie Städte, in denen der Inzidenz-Wert größer als 50 ist, können zusätzliche Schutzmaßnahmen treffen.
- Kreise und kreisfreie Städte, in denen der Inzidenz-Wert kleiner als 35 ist, können Reduzierungen von Schutzmaßnahmen abstimmen.
Was es daraus abgeleitet aktuell in unserem Verein zu beachten gilt, finden Sie hier.
Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln finden Sie hier.