
Sauerländischer
Gebirgsverein e.V.
SGV-Hauptgeschäftsstelle
Hasenwinkel 4
59821 Arnsberg
Telefon (02931) 52 48-13
Telefax (02931) 52 48-15
E-Mail info@sgv.de
Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des SGV
Mehrtägige Veranstaltungen sind u.a. Fuß-, Rad-, Ski- und Kanuwanderungen, Wanderungen mit Inlinern, Boots-, Schiffs- und Busfahrten.
Für die vom Sauerländischen Gebirgsverein durchgeführten mehrtägigen Veranstaltungen gelten die folgenden Bedingungen. Bitte beachten Sie dazu auch die Erläuterungen zum Reisevertragsrecht und zur Insolvenzsicherungspflicht weiter unten.
- Anmeldung
Für alle Veranstaltungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Bitte fügen Sie dieser Anmeldung Rückporto bei, damit Ihnen geantwortet werden kann. Eine Bestätigung gilt erst dann als endgültig, wenn die Vorauszahlung termingerecht überwiesen und der Teilnehmer durch Unterzeichnung der Zweitschrift des Bestätigungsschreibens den Auftrag erteilt, alle Leistungen für ihn zu buchen. - Haftung
Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Für Mitglieder des SGV besteht eine kombinierte Haftpflicht- und Unfallversicherung. Details können bei der Anmeldestelle für die jeweilige Veranstaltung erfragt werden.
Programmänderungen bleiben vorbehalten. Insbesondere bei extremer oder schwieriger Wetterlage können Programmteile geändert werden oder ganz entfallen.
SGV und Veranstaltungsleiter/Wanderführer haften nicht für mangelhafte Leistungen von Drittleistern.
Nur wer ein Fahrrad sicher und den Verkehrsregeln entsprechend führen kann, kann sich an Radwanderungen beteiligen; Reparaturwerkzeug ist mitzuführen. - Anreise
Bei Reisen mit Charterbussen besteht kein Anspruch auf Reservierung bestimmter Fahrplätze. Bei Fahrten mit PKW-Anreise werden die Fahrer gebeten, freie Plätze für Teilnehmer zur Verfügung zu stellen. Umsichtige und sichere Fahrweise wird vorausgesetzt. - Unterkunft
Die Art der Unterkunft wird in den Ausschreibungen angegeben. - Rücktritt
Zieht der Teilnehmer seine Anmeldung zurück, so erhält er die Vorauszahlung nach der Veranstaltung unter Abzug der Kosten zurück, die der Leiter der Veranstaltung für ihn getätigt hat. - Abrechnung
Bei ehrenamtlichen, nicht kommerziell durchgeführten Veranstaltungen stellt der Leiter der Veranstaltung die Kosten zusammen und lässt sie von einem Teilnehmer prüfen. Sofern zur Anreise private PKWs benutzt werden, beteiligen sich die Mitfahrer an den Fahrtkosten (0,08 Euro pro km und pro Person).
Unmittelbar nach Kostenfeststellung erfolgt die Zahlung des Restbetrages in bar.
Von allen Teilnehmern an SGV-Ferienwanderungen, die vom SGV-Hauptverein bzw. vom Deutschen Wanderverband veröffentlicht werden, wird eine SGV-Pauschale von 10,-- € pro Ferienwanderung erhoben. Von Teilnehmern, die keinem im Deutschen Wanderverband zusammengeschlossen Verein angehören, wird eine SGV-Pauschale von 20,-- € pro Ferienwanderung erhoben. In der SGV-Pauschale ist die die Organisationspauschale für den Deutschen Wanderverband enthalten. - Besondere Hinweise
Wenn ein Teilnehmer ganz oder vorübergehend die Veranstaltung verlassen will, muss er sich beim Leiter abmelden. Sein weiteres Handeln ist dann seine private Angelegenheit.
Es wird vorausgesetzt, dass jeder Teilnehmer mit Kleidung, Schuhwerk, Gepäck, Erste-Hilfe-Set und persönlichen Medikamenten zweckmäßig ausgerüstet ist, um weder sich noch andere zu gefährden.
Es ist selbstverständlich, dass die Teilnehmer an den SGV-Veranstaltungen die Sitten, Bräuche und Gesetze in der Landschaft, in der sie sich bewegen, und die Erfordernisse des Natur- und Umweltschutzes beachten.
Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Eine Gruppenveranstaltung verschafft Harmonie und Freude, wenn die Teilnehmer sich gegenseitig als Partner achten und dem Leiter der Veranstaltung/Wanderführer die Aufgabe nicht durch stetes Vorauseilen oder Zurückbleiben erschweren. - Hochgebirge
Für Wanderungen im Hochgebirge gelten neben diesen Regelungen zusätzlich die Empfehlungen des Deutschen Alpenvereins, wie dieser sie in seinen diesbezüglichen Broschüren zum Thema Sicherheit veröffentlicht. - Beobachtungen und Anregungen
Ein Teilnehmer, der sich nicht an die "Teilnahmebedingungen für mehrtägige Veranstaltungen des Sauerländischen Gebirgsverein" hält, kann durch den Leiter der Veranstaltung/Wanderung von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Erläuterungen zu den Ferienwanderungen nach dem Reisevertragsrecht, einschließlich Insolvenzsicherungspflicht
- Vermittlerangebote
sind Angebote zu Ferienwanderungen, die ehrenamtlich und nicht kommerziell, nicht gewerblich und ohne Absicht der Gewinnerzielung durchgeführt werden.
Der Wanderführer ist lediglich Vermittler von Einzelleistungen, wie etwa Hotelübernachtungen und Transfers, und tritt gegenüber dem Leistungserbringer als solcher auf. Die Reiseteilnehmer zahlen die Kosten für die verschiedenen Leistungen direkt vor Ort an den Leistungserbringer. Der Wanderführer ist zur Entgegennahme einer Anzahlung der Reiseteilnehmer berechtigt.
Ein Reisevertragsverhältnis zwischen dem Wanderführer und den Reiseteilnehmern kommt nicht zustande. Reisevertragsrecht und Insolvenzsicherungspflicht finden keine Anwendung. - Nicht kommerzielle Pauschalangebote
sind Angebote zu Ferienwanderungen, die ehrenamtlich und nicht kommerziell, nicht gewerblich und ohne Absicht der Gewinnerzielung durchgeführt werden.- Der Wanderführer bietet als Reiseveranstalter eine wesentliche Gesamtheit von Reiseleistungen an. Er nimmt vor Reiseantritt eine Anzahlung und/oder den Reisepreis entgegen. Reisevertragsrecht und Insolvenzsicherungspflicht finden Anwendung.
- Der Wanderführer bietet als Reiseveranstalter eine wesentliche Gesamtheit von Reiseleistungen an. Er organisiert Ferienwanderungen nur gelegentlich (nicht mehr als 1 bis 2 mal pro Jahr). Er kann vor Reiseantritt eine Anzahlung und/oder den Reisepreis entgegennehmen. Das Reisevertragsrecht findet Anwendung. Die Insolvenzsicherungspflicht besteht nicht.
- Der Wanderführer bietet als Reisveranstalter eine wesentliche Gesamtheit von Reiseleistungen an. Er nimmt vor Reiseantritt weder eine Anzahlung noch den Reisepreis entgegen. Das Reisevertragsrecht findet Anwendung. Die Insolvenzsicherungspflicht besteht nicht.
- Kommerzielle Pauschalangebote
sind Angebote zu Ferienwanderungen, die gewerblich und kommerziell durchgeführt werden. Grundlage für die Rechtsbeziehungen sind die Reisebedingungen/Allgemeinen Geschäftsbedingungen der kommerziellen Veranstalter/Anbieter.- Der Anbieter bietet selbst oder in Zusammenarbeit mit einem Reiseunternehmen als Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen an. Er nimmt vor Leistungserbringung eine Anzahlung und/oder den Reisepreis entgegen. Reisevertragsrecht und Insolvenzsicherungspflicht finden Anwendung.
- Der Anbieter bietet selbst oder in Zusammenarbeit mit einem Reiseunternehmen als Reiseveranstalter eine Gesamtheit von Reiseleistungen an. Der vollständige Reisepreis wird am Ende der Veranstaltung beglichen. Das Reisevertragsrecht findet Anwendung. Die Insolvenzsicherungspflicht besteht nicht.
Schnellkontakt zum Hauptverein